Gegendarstellung zum Artikel „Transfeindlichkeit im Amateurfußball“ vom 22.Mai 2026

Der gesamte Verein DJK FFC Britz 09 e. V. – ein Verein, der bewusst und ausschließlich für
den Frauen- und Mädchenfußball gegründet wurde und der einzige im katholischen DJK
Verband in Deutschland ist – verwahrt sich gegen die im oben genannten Artikel erhobenen Vorwürfe und weist die gegen unseren Verein gerichteten Anschuldigungen sowie die Reduzierung der Verantwortung auf die Person des Vereinsvorsitzenden und Trainers Karsten Kube ausdrücklich zurück.
Die Entscheidung, ob wir gegen die Spielwertung des Punktspiels gegen den FC Nordost
Rechtsmittel einlegen und das Spielrecht der betroffenen Person überprüfen lassen, wurde
vom Verein auf breiter Basis getroffen und nicht vom Vorsitzenden Karsten Kube im
Alleingang und ohne Rückendeckung der Frauen.
In unserem Verein spielen Frauen aus unterschiedlichsten Nationen, Hautfarben und
sexuellen Orientierungen. Gleichzeitig bieten wir Raum für unterschiedliche Meinungen: Man hört einander zu, diskutiert und hält auch abweichende Positionen aus.
Wenn ein Verein Vielfalt lebt, dann ist es unser Verein. Dazu benötigen wir keine Fahnen,
Spruchbänder oder Solidaritätsaktionen – wir leben es einfach.
Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, und die Regularien des BFV sind keine
bloßen „Spielregeln“, sondern verbindliche Regelwerke. In diesem Fall war die Rechtslage
eindeutig und richtete sich nicht gegen eine Person oder deren Grundrechte
beziehungsweise Lebenssituation, sondern ausschließlich auf das Spielrecht im Berliner
Fußball.
Bei allem Verständnis für emotionale Betroffenheit und unterschiedliche Wahrnehmungen
von Sachverhalten, auch im Kontext der FLINTA*-Community, rechtfertigt dies in keiner
Weise die Angriffe gegen die Person Karsten Kube.
Eine konkludente Willenserklärung wird nicht „konstruiert“, sie liegt entweder vor oder nicht.
Der Einspruch von Stern 1900 gegen die Spielwertung im Spiel gegen den FC Nordost war
unserem Verein ebenso wenig bekannt wie dem Verein Stern 1900 zum Zeitpunkt seines
Einspruchs das Urteil des Verbandsgerichts bekannt war.
Zur Wahrheit gehört auch, dass weder der DFB noch der BFV ein dauerhaftes Spielrecht für
Personen vorsehen, die eine Transition mit dem Ziel eines Geschlechterwechsels anstreben.
Für diesen Personenkreis gilt eine Übergangsregelung, die jedoch unzureichend
ausgestaltet ist, da keine klare Aussage über die Dauer der Übergangsphase getroffen
wurde.

Für alle anderen Personen, die sich als trans, nonbinär oder nicht cis definieren, gilt ein
freies Spielrecht im Rahmen des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts.
Uns ist niemand bekannt, der diese Rechte infrage stellt.
Wir wollen und erwarten einen fairen Wettbewerb und sind erstaunt, dass bereits diese Haltung als Angriff gewertet wird. Wir schützen und werden auch künftig Frauen schützen –unabhängig davon, ob sie biologisch weiblich sind oder nicht.
Es stehen sich keine zwei Lager gegenüber. Wir stehen gemeinsam für den Frauenfußball –unabhängig von Vereinszugehörigkeit, Funktion im BFV oder gesellschaftspolitischer Position.


Die Fehler, die das Verbandsgericht beim BFV und seinen Vertrauenspersonen sowie
letztlich auch beim FC Nordost festgestellt hat, sind offenkundig. Welchen Sinn hat es, nun
Verteidigungslinien aufzubauen und sich gegen vermeintlich „nicht progressive Kräfte“ im
Verband zu positionieren?
Wäre es nicht zielführender, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, bestehende Fehler zu
beheben und die rechtlichen Unsicherheiten nachhaltig zu klären?
Wenn wir „unerbittlich kämpfen“, dann ausschließlich auf dem Spielfeld. Wir haben kein
Interesse an Konfrontation und sehen uns weder als Bastion für etwas noch als Gegner von irgendjemandem.
Dennoch ist es notwendig, den Blick über den Tellerrand hinaus zu richten und die Realität
auch jenseits einer möglicherweise zu idealisierten Sichtweise wahrzunehmen.
In nahezu allen Sportverbänden existieren Regelungen zu diesem Themenkomplex, und die meisten sind restriktiv. Es wurden olympische Medaillen aberkannt, bereits gewährte Rechte wieder entzogen. Ein aktuelles Beispiel ist der Ausschluss einer Transfrau aus der höchsten Frauenspielklasse im Dartsport.
Wer sein Regelwerk nicht so formuliert, dass es auch im Kontext übergeordneten Rechts
Bestand hat, verliert jeden Rechtsstreit – sei es vor einem Verbandsgericht oder vor
staatlichen Gerichten. Auch diese Feststellung ist Bestandteil des Urteils des
Verbandsgerichts und stellt eine klare Aufforderung zum Handeln an den BFV dar.
Aus diesem Grund haben wir bewusst auf ein Interview verzichtet, um keinen zusätzlichen
Druck aufzubauen. Selbstdarstellung ist nicht unser Anliegen.
Eine Presseakkreditierung auf einem Schulgelände obliegt dem Grundstückseigentümer und nicht dem Nutzer. Die Polizei war nicht zum Schutz von Karsten Kube vor Ort, sondern wurde auf Grundlage des Berliner Versammlungsrechts durch den Grundstückseigentümer (hier: Ordnungsamt und Sportamt Neukölln) angefordert.

Auch wir wollen „Fußball für alle“, allerdings ohne Krawalle, wie sie am Spielfeldrand von
Teilen der Regenbogen- und Pride-Community geäußert wurden.
Wir würden es begrüßen, wenn es einen runden Tisch zu diesem Thema mit möglichst
vielen unterschiedlichen Perspektiven gäbe. Einen solchen Dialog haben wir mehrfach
angeboten, bislang jedoch ohne Erfolg.
Eine tragfähige und langfristige Lösung zur Regelung von Spielrechten lässt sich nur durch eine breite Mehrheit erreichen, die diese Regelungen akzeptiert und respektiert – nicht durch Klientelpolitik und nicht durch Symbolpolitik.
Wir sind weder transphob noch feindlich gegenüber trans Personen. Es wäre wünschenswert, wenn die Anfeindungen und Beleidigungen nun ein Ende fänden. Inwieweit es einem Presseorgan angemessen ist, „eine Seite“ durch Anonymisierung zu schützen und gleichzeitig die „andere Seite“ namentlich zu benennen, obwohl die Berichterstattung auf unvollständigen Informationen basiert, könnte Ihr Chefredakteur im Rahmen einer Entschuldigung beantworten.


mit sportlichem Gruß
der DJK FFC Britz e. V.

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