Beitragsordnung

Beitragsordnung des DJK FFC Britz 09 gemäß §6 Abs. 3. der Vereinssatzung

(Anhang I zur gültigen Vereinssatzung vom 7. November 2009)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung der Beiträge und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
Die festgesetzten Beträge treten am 15.02.2009 in Kraft.

3. Beitrag

Mitgliedsform :
a) monatlicher Beitrag
b) jährlicher Beitrag

  • 1. Jugendliche unter 18 Jahre 8,00 € 80,00 €
  • 2. Erwachsene über 18 Jahre 11,00 € 110,00 €
  • 3. Ehrenmitglieder Beitragsfrei beitragsfrei
  • 4. Azubis, Wehr- oder Ersatzdienstleistende, Studenten etc. 8,00 € 80,00 €
  • 5. Fördernde Mitglieder 10,00 € 120,00 €
  • 6. Passive Mitglieder 6,00 € 60,00 €
  • 7. Passive Mitglieder mit Vereinstätigkeit sind beitragsfrei

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt
und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 10,00 €.

4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V.,
die Verwaltungsberufsgenossenschaft, des BFV und die GEMA enthalten.

6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 1. jeden Monats im Voraus. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben,
entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.01 jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen
sind zusätzlich mindestens 5,00 € zu zahlen.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10,00 € pro Mahnung erhoben.

Beitragskonto: Berliner Sparkasse; IBAN: DE39 1005 0000 0191 0776 15
Kontoinhaber: Deutsche Jugendkraft, FFC Britz 09 e.V.

8. Bei Vereinseintritt sind die Aufnahmegebühr sowie die ersten drei Monatsbeiträge
(bzw. wenn gewünscht der Jahresbeitrag) zu entrichten.

9. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend §5 Abs. 5. der Satzung möglich.
Geschäftsstelle, DJK FFC Britz 09 e.V. Alt-Rudow 41, 12357 Berlin.

10. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Gesamtvorstand gesonderte Abteilungsbeiträge erheben.
Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.

11. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

12. Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 15.02.2009 beschlossen.